Unser Wald in Breitenfurt

Die Waldbrandverordnung in Niederösterreich dient dem Schutz von Menschen, Natur und Lebensräumen, insbesondere in Zeiten erhöhter Trockenheit und erinnert daran, wie wichtig ein achtsamer Umgang mit unseren Wäldern ist. Der Wald erfüllt unverzichtbare Funktionen für Klima, Wasserhaushalt und Erholung – deshalb sollten Waldflächen dauerhaft als Wald erhalten bleiben – eine nicht genehmigte Nutzung oder Okkupation ist rechtswidrig und zudem mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit Sicherheit und möglichen Schäden verbunden.

Waldbrandverordnung für 2026

Bitte beachten Sie ab sofort die bis 31. Oktober 2026 geltende Waldbrandverordnung für Breitenfurt und den Bezirk Mödling. Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)

  • jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
  • das Rauchen sowie
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
  • die Verwendung von pyrotechnischen Gegenstände verboten.

Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden. Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wählen Sie den Feuerwehrnotruf 122! Infos zur aktuellen Waldbrandgefahr finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/.../BVB_NI_MD_20260428_3.pdf

Wald muss Wald bleiben

„Wald muss Wald bleiben“ ist ein zentraler Grundsatz im österreichischen Forstgesetz, der die dauerhafte Erhaltung von Waldflächen zur Sicherung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen vorschreibt. Er ist Speicher von CO2, Holzlieferant, Lebensraum, Ort für Erholung und Freizeit, Luft- und Wasserfilter und bietet natürlichen Schutz vor Naturgefahren. Wald ist mehr als die Summe seiner Bäume und übernimmt wertvolle Ökosystemleistungen für Österreich und natürlich auch für Breitenfurt.

Aus aktuellem Anlass 

Immer wieder erreichen uns Beschwerden bezüglich Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen in unseren Gemeindewäldern, bis hin zu Behinderungen und Beschimpfungen unserer Mitarbeiter und Beschwerden bis in die Landesregierung. Wenn aber ganze Waldflächen, egal ob der Eigentümer die Gemeinde oder z. B. die Bundesforste sind, als Kompostanlage, Müllplatz, Grünschnittdeponie oder Spielplatz okkupiert werden, so wird dieses Vorgehen scheinbar als selbstverständlich angesehen. 

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, bitte achten und respektieren wir fremdes Eigentum und bedenken wir auch Haftungsfragen in diesem Zusammenhang. In Zukunft ist in Breitenfurt mit vermehrten Kontrollen durch die Behörde zu rechnen, wobei man im Falle von Übertretungen mit teils empfindlichen Strafen rechnen muss. Eine nicht genehmigte Flächeninanspruchnahme sollte rückgängig gemacht werden, denn „Wald muss Wald bleiben“.

Ihre Vizebürgermeisterin
Doris Polgar