Die finanzielle Situation der Marktgemeinde macht diesen intensiven Einsatz notwendig und zeigt zugleich, dass verantwortungsvolle Anpassungen möglich sind, wenn faktenbasiert und gemeinsam gearbeitet wird.
Nach der Veranstaltung „Gefahr in Verzug“ am 26. Februar 2026 haben mich jedoch mehrere Rückmeldungen und Kommentare zu finanziellen Aspekten des Projekts Wiesenpark erreicht. Einige der dabei geäußerten Aussagen sind mir in ähnlicher Form inzwischen wiederholt begegnet. Aus diesem Grund sehe ich es als meine Verantwortung, diese Punkte sachlich aufzuarbeiten und transparent zu informieren.
Worum geht es?
Es wird behauptet, dass die Folgekosten eines Projekts Wiesenpark die Marktgemeinde Breitenfurt finanziell überfordern würden und letztlich die Bürgerinnen und Bürger dafür aufkommen müssten. Konkret genannt werden Kosten für Kläranlage, Kanal und Infrastruktur sowie in weiterer Folge für Kindergarten und Schule. Im Folgenden werden diese Aussagen unter dem Blickwinkel der finanziellen Auswirkungen auf die Marktgemeinde Breitenfurt und ihre Bürgerinnen und Bürger betrachtet.
Kläranlage
Die Kläranlage Breitenfurt ist für eine bestimmte Kapazität ausgelegt. Aktuell werden rund 64 % dieser Kapazität genutzt. Mit einer Realisierung des Projekts Wiesenpark würde die Auslastung auf etwa 70 % steigen. Damit verbleiben weiterhin ausreichende Reserven für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde.
Die Aussage, dass durch das Projekt eine neue Kläranlage errichtet werden müsste oder kurzfristig hohe Kosten für die Marktgemeinde entstehen würden, entspricht daher nicht den Fakten.
Kanal
Ein Kanalanschluss verursacht für eine Gemeinde grundsätzlich Kosten – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnhausanlage handelt. In Niederösterreich ist gesetzlich geregelt, dass Gemeinden für die Herstellung eines Kanalanschlusses Gebühren einheben dürfen. Grundlage dafür sind das NÖ Kanalgesetz sowie die darauf basierenden Gemeindeverordnungen, in Breitenfurt die Kanalabgabenordnung. Auch bei einer Wohnhausanlage würden – wie bei allen Neuanschlüssen – die vorgeschriebenen Kanaleinmündungsabgaben vom Bauwerber entrichtet. Zur Überprüfung der geäußerten Behauptungen wurden die zu erwartenden Einnahmen aus diesen Abgaben den tatsächlichen Kosten der Kanalherstellung in mehreren realistischen Anschlussszenarien gegenübergestellt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die vom Bauwerber zu entrichtenden Kanaleinmündungsabgaben würden die Kosten der Kanalherstellung decken.
Die Darstellung, dass der Kanalanschluss die Marktgemeinde Breitenfurt finanziell ruinieren würde, ist daher nicht zutreffend.
Infrastruktur
In den vorgebrachten Darstellungen wird häufig der Begriff „Infrastruktur“ verwendet, ohne konkret zu benennen, welche Kosten damit gemeint sind. Im engeren Sinn umfasst Infrastruktur etwa Straßenbau, Telefon- und Internetleitungen oder die Stromversorgung. Diese Kosten sind vom Bauwerber zu tragen und betreffen nicht die Marktgemeinde Breitenfurt. Die bestehenden Straßen führen bereits bis zum Grundstück; die interne Erschließung erfolgt durch den Bauwerber. Im weiteren Sinn kann mit „Infrastruktur“ auch die Kapazität bestehender gemeindeeigener Einrichtungen gemeint sein. Das Wertstoffsammelzentrum wurde neu errichtet und verfügt über ausreichende Reserven. Auch das Gemeindeamt könnte rund 5 % mehr Einwohnerinnen und Einwohner ohne zusätzliche Personalaufnahmen betreuen.
Sollte die Marktgemeinde Breitenfurt – wie bei vielen Bauprojekten üblich – die Straßen des Projekts in die Pflege übernehmen, würde sich das gesamte Straßennetz um maximal 0,7 % vergrößern. Diese Größenordnung kann im laufenden Betrieb ohne zusätzliche Belastungen bewältigt werden.
„Die Bürger müssen zahlen“
Am Ende vieler Darstellungen steht die Behauptung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Breitenfurt letztlich alle Kosten tragen müssten. Wie dargestellt, gibt es jedoch keine Kostensteigerungen, die diese Aussage rechtfertigen würden. Zudem wird ein wesentlicher Aspekt – unabsichtlich? - übersehen: Steigt die Einwohnerzahl, tragen mehr Menschen zur Finanzierung der bestehenden Infrastruktur bei – etwa über Ertragsanteile, Kanalbenützungsgebühren oder die Abfallwirtschaftsabgabe. Die bestehenden Kosten verteilen sich auf mehr Schultern, der Anteil für den Einzelnen wird geringer. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, warum viele Gemeinden moderates Wachstum als strategisch notwendig erachten. Das sind die Fakten aus finanzieller Sicht.
Mein Anliegen ist es, Klarheit und Transparenz zu schaffen und bestehende Informationslücken zu schließen. Ich hoffe, diese Darstellung hilft dabei, künftige Informationen zu diesem Thema sachlich einzuordnen und zu bewerten.
Ihr geschäftsführender Gemeinderat für Finanzen
Holger Hirmann




