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Unhaltbare Rechtsstandpunkte

2 x 3 macht 4. Widewidewitt und 3 macht Neune. Ich mach' mir die Welt widewide

wie sie mir gefällt.

Die Grünen haben im vorweihnachtlichen Dauerfeuer allerhand zweifelhafte „rechtliche“ Munition ausgepackt. Dabei ist ihnen oft jeder Wahrheitsbezug abhandengekommen. Alternative Realität nennt man so etwas. Hier ein paar entlarvende Klarstellungen zu rechtlichen Aspekten: Das Baier-Papier Gemeinderätin Rass-Hubinek hatte angefragt, ob es eine Frist für die Freigabe der Aufschließungszone gäbe. Nona - gibt es nicht. Hatte auch niemand behauptet. Dass Dr. Baier vom Amt der NÖ Landesregierung dann z. B. darauf hingewiesen hat, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, „Möglichkeiten zu suchen, um verordnete Freigabebedingungen zu erfüllen“, wollte man nicht hören. So fuhr man halt das nächste Geschütz auf. Verwaltungsgerichtshof Im zitierten Judikat geht es um die Gründe südlich der SCS und um ein „vom [dortigen] Gemeinderat zu beschließenden Generalverkehrskonzept“. Ziemlich klar, dass das überhaupt nicht mit Breitenfurt zu vergleichen ist. Klargestellt ist allerdings, dass es immer auf den Wirkungsbereich des Gemeinderates ankommt, also auf das Gemeindegebiet. Dazu ein Blick in die Verfassung, wo auch die Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden geregelt sind. Gemäß Art 118 Abs 2 B-VG kann eine Gemeinde nur solche Dinge regeln, die „geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.“ Gemeint war aber die B13 Es mag sein, dass bei den Freigabevoraussetzungen in den Verordnungen aus 1995 und 2001 eine Verkehrslösung für die Bundes(!)straße 13 gemeint gewesen ist. Für die ist aber die Gemeinde nicht zuständig. Damit könnte der Vorwurf kommen, dass das derzeitige Raumordnungsprogramm gesetzwidrige Reglungen enthält. Abwegiger Zwang In einem Rechtsstaat ist nach klaren Spielregeln vorzugehen. D.h., dass jeder und jede einen Anspruch auf Rechtssicherheit hat – das gilt auch für Grundbesitzer. Experten bezeichnen daher eine verordnete aktive Einbindung der Bevölkerung in ein Freigabeverfahren als rechtlich „geradezu abwegig“. Abwegig ist daher auch die von den Grünen per Volksbefragung angestrebte Ablehnung der Einarbeitung des Generationenplanes in die Raumordnung. Denn gerade im Generationenplan wird das Interesse der Öffentlichkeit (s. Kasten) gewahrt! Schlussfolgerung Mit dem offenbar ausschließlichen Interesse, die Arbeit von Volkspartei und SPÖ madig zu machen, dichten die Grünen sich immer neue Geschichten zusammen, stellen Behauptungen auf, die jeglicher Grundlage entbehren, gaukeln der Bevölkerung unhaltbare Dinge vor und machen sich – wie einst Pippi Langstrumpf - ihre eigene Welt. Geben wird dem am 20. Jänner eine klare Abfuhr

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