Auf der Tagesordnung stand die Beratung zur Festlegung der Wirkungsbereiche der zukünftigen Ausschüsse. In der Verantwortung des Bürgermeisters, er muss die Wirkungsbereiche lt. Verordnung festlegen, wurde ein Vorschlag vorgelegt, dem wichtige Kriterien zu Grunde liegen – Erfahrung in der Gemeindearbeit, Arbeitsaufwand, Kompetenzen, kommunizierte Interessen in den Sondierungsgesprächen und vor allem Wahlkamp-Inhalte. Wir würden uns freuen, wenn die im neuen Gemeinderat vertretenen Parteien Verantwortung übernehmen – gemeinsam mit uns und selbstverständlich auf Augenhöhe.
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