Die niederösterreichische Landesregierung hat im Oktober 2025 einen Heizkostenzuschuss von 150 Euro für die Heizperiode 2025/26 beschlossen.
👉 Anträge können direkt im Gemeindeamt eingebracht werden, die Frist endet am 31. März 2026.
👉 Wer bereits Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG) bezieht, erhält den Zuschuss automatisch.
„Wir wollen damit jene unterstützen, die sich die Heizkosten am wenigsten leisten können“, betonte unsere Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).
Wer hat Anspruch?
- Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich
- Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG
Richtwerte ab 2025
- Alleinstehende: 1.273,99 €
- Ehepaare / eingetragene Partnerschaften: 2.009,85 €
- Kinder: +196,57 € pro Kind (sofern das Kind nicht mehr als 468,58 € Nettoeinkommen hat)
Die Ausgleichszulage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts.
Alle weiteren Infos gibt es hier: Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich




