Der niederösterreichische Heizkostenzuschuss 2025/26

Auch dieses Jahr gibt es in Niederösterreich die Möglichkeit einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150€ zu beantragen.

Die niederösterreichische Landesregierung hat im Oktober 2025 einen Heizkostenzuschuss von 150 Euro für die Heizperiode 2025/26 beschlossen.

👉 Anträge können direkt im Gemeindeamt eingebracht werden, die Frist endet am 31. März 2026.
👉 Wer bereits Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG) bezieht, erhält den Zuschuss automatisch.

„Wir wollen damit jene unterstützen, die sich die Heizkosten am wenigsten leisten können“, betonte unsere Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).

Wer hat Anspruch?

  • Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich
  • Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG

Richtwerte ab 2025

  • Alleinstehende: 1.273,99 €
  • Ehepaare / eingetragene Partnerschaften: 2.009,85 €
  • Kinder: +196,57 € pro Kind (sofern das Kind nicht mehr als 468,58 € Nettoeinkommen hat)

Die Ausgleichszulage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts. 

Alle weiteren Infos gibt es hier: Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich