Gebührenerhöhungen unumgänglich

Zunehmend stehen Gemeinden vor dem Problem, zahlreiche, vor allem von Bundes- und Landesseite übertragene Aufgaben, nicht mehr finanzieren zu können – Grund dafür sind anhaltende Kostensteigerungen in den Bereichen Dienstleistungen, Personal und Energie sowie eine unzureichende Gebührenäquivalenz. Beispielsweise wurden die Gehälter für Gemeindebedienstete vom Gesetzgeber von 2023-2025 um ca. 13 % angehoben, das entspricht einem Mehraufwand von knapp Euro 800.000,-. Hinzukommt, dass die von der Gemeinde erbrachten Leistungen nicht durch die eingenommenen Gebühren in vollem Umfang abgegolten werden können, Beispiele dafür sind Kindergarten, Musikschule, Postpartner, Hort, Abfallentsorgung und auch zahlreiche Verwaltungsaufgaben. Fragen aus einem unlängst eingelangten Leserbrief konnte ich in der Zwischenzeit zur Gänze persönlich ausräumen, gerne informiere ich aber nochmals allgemein über diese notwendigen Schritte.

Gemeinden, so auch Breitenfurt, sind zur kostendeckenden und wirtschaftlichen Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet, in den Wirtschaftsbetrieben wie Wasser, Kanal und Abfall, natürlich aber auch in den Service-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Das bedeutet, dass sie Gebühren und Entgelte erhöhen muss, wenn die Kostensteigerungen dies erfordern und die bisherigen Gebühren die Kosten nicht decken. Tun wir das nicht, laufen wir nicht nur Gefahr, zusätzliche Leistungen wie Musikschule, Hort und Postpartner einstellen zu müssen, sondern können unseren gesetzlich aufgetragenen Aufgaben auch nicht mehr nachkommen (Kinderbetreuung, Straßenerhaltung, Abfallentsorgung). 
Zum Zweck der Budgetsanierung, der Staat muss sich finanzielle Einnahmen sichern, wurden zahlreiche Bundesgebühren erhöht, die Gebührensätze der Gemeinden blieben hingegen gänzlich unangetastet. Der Staat erhält also mehr Geld für Leistungen, die gänzlich durch die Gemeinde erbracht werden müssen. Das macht die zu anfangs beschriebene Lücke zwischen Kosten und erbrachter Leistung auf Gemeindeebene immer größer.  

Gründe für die Gebührenerhöhungen (Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat)

  • Fehlende Kostendeckung in den Bereichen Abfall, Bildung u. Betreuung, Postpartner
  • Sinkende Ertragsanteile, steigende Umlagen
  • Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Corona- und Energiekrise (Verschiebung der notwendigen Gebührenerhöhungen)
  • Negative Ortsspezifika: 72 km Gemeindestraße, geringe Kommunalsteuern (Euro 700.000), geringes Gemeindebudget (Euro 14. Mio.)
  • Laufender Anstieg der Verwaltungsaufgaben (Verpflichtungen für Hundehalter, Barrierefreiheitsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Katastrophenschutz, u.v.m.) bei gleichzeitiger Forderung Personal zu reduzieren (die Auslagerung der Gebührenabrechnung an den GVA macht einen Teil der nötigen Ressourcen frei)
  • Steigender Handlungs-, Umsetzungs- und Investitionsdruck durch den laufenden Anstieg gesetzlicher Verpflichtungen (z. B.: Abfall – Errichtung neues WSZ)

Überfällige Entscheidungen

Wenn im Rahmen des Finanzausgleiches nicht rasch die längst ausständigen Anpassungen zugunsten der Gemeinden getroffen werden, ist zu befürchten, dass kurz über lang viele Serviceleistungen, die wir unseren Bürgerinnen und Bürgern anbieten, nicht mehr erbracht werden können. 

In den letzten Jahren wurde ich nicht müde, in zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes NÖ und dem Gemeindebund Anpassungen in den Bereichen, Förderhöhen, Abgabenautonomie und gerechtere Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einzufordern. Bisher leider ohne Erfolg, ich gebe jedoch nicht auf und es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidungen und Anpassungen ehestmöglich umgesetzt werden, da unser Spielraum bezüglich Mittelverwendung begrenzt ist. Wie schon zuletzt kommuniziert, können wir beispielsweise spezifische Kosten im Straßenbau auch durch das Kanalbudget bedecken, wodurch wieder mehr Mittel für Betreuungseinrichtungen freiwerden. Aber diese Strategie wird auf lange Sicht nicht ausreichend sein, vernehmen wir immer häufiger auch aus umliegenden Gemeinden.