Mit den fundierten Erkenntnissen der „Energieraumplanung Breitenfurt“ kann nun aufgezeigt werden, wie die Themen Klimaschutz, Energiewende und Klimawandelanpassung im Lichte der Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes auf der örtlichen Ebene integrierend erarbeitet werden können. Damit wurden einerseits die Grundlagen für das Energie- und Klimakonzept aufbereitet, anderseits wissen wir jetzt, wie die Kernthemen der künftigen Ortsplanung und Gemeindeentwicklung in unseren Planungsinstrumenten (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungs- u. Bebauungsplan) berücksichtigt werden können.
Folgende Kernaussagen sind Basis für zukünftige Entscheidungen
- Restriktionen des Biosphärenparks Wienerwald legen den Schwerpunkt auf die Innenentwicklung (Baulückenschluss, moderate Nachverdichtung)
- Standorträume für Raumplanung, Mobilität und Energieversorgung zeigen unsere Entwicklungspotenziale auf
Siedlungsbereiche, die potenziell von Naturgefahren betroffen sind wurden indentifiziert - Berechnung unserer zukünftigen Energiebedarfe und Möglichkeiten der Deckung
- Bezüglich Klimawandelanpassung eröffnen die Siedlungsstrukturtypen Handlungsoptionen u. Restriktionen
- Grüne Infrastruktur als fixer Bestandteil von Siedlungsstrukturen
- Die Anliegen der Energieraumplanung und der Klimawandelanpassung müssen mit den Instrumenten der örtlichen Raumplanung umgesetzt werden (Flächenwidmungs- u. Bebauungsplan)
- Es ist Aufgabe der Raumplanung, die Entwicklung der Gemeinde verbindlich festzulegen – Verordnung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes
- Projekt Wiesenpark: Die Experten der BOKU sind sich einig – die Entwicklung bzw. Nicht-Entwicklung dieser Baulandreserve birgt Chancen u. Risiken für die Gemeinde. Diese sind gegeneinander, faktenbasiert und ohne Emortionen abzuwägen, um die bestmögliche Entscheidung im Sinne der Bevölkerung treffen zu können
Nächste Schritte
Ziel ist die Erstellung eines Umwelt- und Energiekonezptes, welches mit den Instrumenten der örtlichen Raumplanung umgesetzt werden soll. Mit der Neuauflage des Bebauungsplanes sind bereits wichtige Anpassungen erfolgt. Start des Prozesses soll die Beauftragung zur Erstellung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes sein. Zahlreiche Projekte werden folgen, die nach Maßgabe einer Prioritätenliste und den finanziellen Möglichkeiten (Voranschlag 2026, mittelfristiger Finanzplan) abzuarbeiten sind.